Die Bundesländer haben unter Federführung Bayerns einen neuen Vertrag zur öffentlichen Wiedergabe von urheberrechtlich geschützten Inhalten auf Lernplattformen geschlossen. Dies bietet Rechtssicherheit für den digitalen Unterricht.
Link zu weiteren Informationen: https://www.km.bayern.de/lehrer/meldung/6824/lehrkraefte-koennen-weiter-urheberrechtlich-geschuetzte-inhalte-nutzen.html
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